Kanzlei Helga Schäfer Mainz - Rechtsanwältin, Mediatorin
Tätigkeitsschwerpunkte - Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht
Anwaltskanzlei Helga Schäfer - Strafrecht

Selbst der redlichste Bürger kann unverhofft zum Mittelpunkt der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden, sei es im Steuerstrafrecht oder als Folge eines Verkehrsunfalles.

Oberstes Gebot im Falle strafrechtlicher Verfolgung ist für den Mandanten:

Grundsätzlich niemals eine eigenständige Einlassung bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft tätigen,
sondern immer und ausnahmslos Rücksprache mit dem Rechtsanwalt halten. Dieser wird die Ermittlungsakte anfordern und sich für Sie einlassen.

Die meisten erfolglosen Strafverteidigungen beruhen auf Einlassungsfehlern, die der Mandant aus Unkenntnis ohne Rücksprache mit seinem Rechtsanwalt bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gemacht hat.
Soweit es sich nicht um Vorsatztaten handelt, zahlt in manchen Fällen sogar die Rechtsschutzversicherung.
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten greift die Rechtschutzversicherung in den meisten Fällen ein.
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