Selbst der redlichste Bürger kann unverhofft
zum Mittelpunkt der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden, sei
es im Steuerstrafrecht oder als Folge eines Verkehrsunfalles.
Oberstes Gebot im Falle strafrechtlicher Verfolgung ist für
den Mandanten:
Grundsätzlich niemals eine eigenständige
Einlassung bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft tätigen,
sondern immer und ausnahmslos Rücksprache mit dem Rechtsanwalt halten.
Dieser wird die Ermittlungsakte anfordern und sich für Sie einlassen. |