Kanzlei Helga Schäfer Mainz - Rechtsanwältin, Mediatorin
Tätigkeitsschwerpunkte - Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht
Scheidung-online | Vollmacht

Vollmacht

Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügungen, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs-, und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren). Sie umfaßt insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.

Die Vollmacht liegt auch als PDF Datei zum ausfüllen im "download" Bereich vor.
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