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Prozesskostenhilfe |
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In Verfahren vor dem Familiengericht gibt es keine
"Prozesskostenhilfe",
sondern nur noch "Verfahrenskostenhilfe", vergleiche die
Informationen dort. |
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Prozesskostenhilfeformulare werden nach wie vor
jedoch in erbrechtlichen Angelegenheiten benötigt. Sollten
Sie ein derartiges Formular brauchen, können Sie unter "Downloads" in
Erbsachen ein Formular zur Prozesskostenhilfe herunterladen, ausfüllen,
mit Belegen versehen und mir unterschrieben und mit Datum versehen
gemeinsam mit der Heiratsurkunde und der Vollmacht zurücksenden. |
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Sollten Sie Fragen zum Ausfüllen des Formulares
haben, können Sie selbstverständlich in der Kanzlei anrufen
oder uns eine e-mail schicken. |
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Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren wird
im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, vergl. "Impressum". |
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