Unter welchen Voraussetzungen
ist Scheidung online möglich?
Unter der Voraussetzung, dass beide Ehegatten über
die wesentlichen Fragen von Trennung und Scheidung einig sind,
kommt diese unkomplizierte und kostengünstige Lösung
für Sie in Betracht.
Oftmals ist dem Mandanten gar nicht bewusst,
dass diverse Fragen vor Einreichung eines Scheidungsantrages noch
geklärt werden sollten, z. B. wenn die Eheleute beide eine
Wohnung angemietet haben und ohne jede Änderung der Rechtsverhältnisse
am Mietvertrag eine der Parteien aus der Wohnung auszieht.
Auch die Behandlung noch bestehender gemeinsamer
Schulden kann beispielsweise von Belang sein.
Daher sollte vor der Entscheidung, ob der Scheidungsantrag
eingereicht werden soll, vorab auf jeden Fall das Informationsformular ausgefüllt
werden, damit der Rechtsanwalt entscheiden kann, ob auch wirklich
alle wesentlichen Punkte geklärt sind.
Sollte dies der Fall sein, können Sie mich
beauftragen, den Scheidungsantrag für Sie zu stellen. Zum
Scheidungstermin müssen beide Ehegatten selbst vor Gericht
erscheinen. Soweit bis auf den Versorgungsausgleich keine
weiteren Scheidungsfolgen zu klären sind, ist dann in aller
Regel tatsächlich lediglich ein Rechtsanwalt für die
Terminswahrnehmung nötig, wobei hier betont werden muss, dass
dieser lediglich den Antragsteller des Scheidungsverfahrens vertritt
und nicht, wie fälschlicherweise oft angenommen wird, beide
Eheleute. Dies ist dem Rechtsanwalt von Gesetzes wegen verwehrt
und würde eine strafbare Handlung des Anwaltes darstellen.
Da jeder Rechtsanwalt vor jedem Amts- und Landgericht,
weiterhin auch vor allen Oberlandesgerichten, soweit er eine Zulassung
zum Oberlandesgericht hat, in Deutschland auftreten darf, sind
große Entfernungen zwischen Kanzlei und Gerichtsort unproblematisch,
zumal, ohne dass dies für Sie mehr Kosten bedeuten würde,
ein Rechtsanwalt vor Ort nach Klärung aller wesentlichen Fragen
den Termin mit Ihnen gemeinsam wahrnehmen kann.
Für Sie hat die Scheidung online den Vorteil,
sowohl Zeit als auch Geld zu sparen. Selbstverständlich kann,
soweit Sie das wünschen, jederzeit ein persönliches Gespräch
in der Kanzlei oder auch telefonisch geführt werden.
Soweit Sie ein persönliches Gespräch
für sich nicht als notwendig erachten, sparen Sie sich jedenfalls
den Zeitaufwand für den Weg zur Kanzlei.
Sie können über das Internet alle
relevanten Daten an mich versenden, wobei einige Unterlagen wegen
der obligaten Originalunterschrift zwingend über den Postweg
zu versenden sind. |