Kanzlei Helga Schäfer Mainz - Rechtsanwältin, Mediatorin
Kanzlei Helga Schäfer - Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht
Kanzlei Schäfer Mainz - Mediation
 

Wie schließt eine Mediation ab?

 
 

Die Ergebnisse der Mediation werden in der Regel in einem Memorandum zusammengefasst und zwar so, wie die Medianten, also Sie als Beteiligte, es gemeinsam entscheiden. Bei Trennung und Scheidung wird eine rechtsverbindliche Vereinbarung angestrebt.

In letzter Konsequenz werden vor dem Abschluss der Vereinbarung nochmals Anwälte eingeschaltet. In der Regel wird die Vereinbarung notariell beurkundet.

 
 

Wie informiere ich mich näher über Mediation ?

 
 

Gerne informiere ich Sie und Ihren Ehepartner, bzw. Lebenspartner, oder Sie und Ihren Nachbarn, oder je nach dem in welcher Konstellation eine Mediation erforderlich wird, in einem persönlichen Gespräch näher über die Möglichkeiten der Mediation - im Gegensatz zu dem hierzulande noch üblichen Verfahren, welches in der Regel darin besteht, dass jede Partei sich einen Rechtsanwalt sucht.

Die Kosten für das Erstgespräch belaufen sich auf 100,- € brutto, wobei üblicherweise jeder Partner 50,- € zahlt.

Selbstverständlich steht es den Parteien offen, die Kosten für das Erstgespräch durch den finanzstärkeren Partner alleine tragen zu lassen.

Zum Ende des Gespräches wird den potentiellen Medianten eine Vereinbarung überreicht, die auch die Kosten der Mediation, insbesondere aber die Grundvoraussetzungen des Miteinanders in der Mediaton verbindlich regelt, nämlich

Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Bereitschaft zur Fairness und Offenheit, keine Gleichzeitigkeit von Mediation und juristischem Verfahren.

Kommen beide Partner man am Ende des Gespräches oder an einem der nächsten Tage zu dem Ergebnis, dass die Mediation das Richtige für sie ist, wird der Mediationskontrakt von allen unterzeichnet und es kann losgehen..

 
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