Der Rechtsanwalt muß aber insbesondere
zur Erlangung des Fachanwaltes einen Fachanwaltslehrgang mit 120
Zeitstunden nebst Abschlußprüfungen absolvieren.
Er / Sie muss innerhalb von 3 Jahren vor Antragstellung mindestens 120
Fälle nachweisen, von denen mindestens 60 ins gerichtliche Verfahren übergegangen
sind.
Weiterhin muß der Fachanwalt sich regelmäßig
an Fortbildungsveranstaltungen beteiligen, wobei die Teilnahme
der jeweiligen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden muß. |