Das Rechtsgebiet Familienrecht umfaßt nicht
nur den Problembereich Ehescheidung und
die hieraus zumeist folgenden Teilbereiche Kindesunterhalt, Trennungs-
sowie Ehegattenunterhalt als auch Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich,
weiterhin Sorgerecht und Umgangsrecht im engeren Sinne, sondern auch das
gesamte weitergehende Kindschaftsrecht und insbesondere die Rechtswirkungen
während und nach geschiedener Ehe, bzw. Lebenspartnerschaft. |
Auch umfaßt das Familienrecht vor einer geplanten
Eheschließung den Entwurf von Eheverträgen oder die Klärung
der Frage, ob ein Ehevertrag überhaupt notwendig ist. Immer dann,
wenn beide, oder ein Ehepartner über nicht unwesentliches Vermögen
verfügen, insbesondere wenn ein Ehepartner über ein Unternehmen
verfügt, muß der Abschluß eines Ehevertrages zumindest
angedacht werden.
Sollten Sie sich für eine familienrechtliche Beratung im Hinblick
auf eine geplante Ehescheidung entschließen, wäre es hilfreich
zum Termin beim Rechtsanwalt mitzubringen: |
1. Heiratsurkunde sowie ggf. Geburtsurkunden der
Kinder,
2. die letzten 12 Verdienstbescheinigungen sowohl ggf. der eigenen Person
bzw. des
Noch -
Ehepartners und
3. möglichst den letzten Steuerbescheid.
4. falls vorhanden: Ehevertrag
5. Belege über Kapitalvermögen und Zinsen
6. Versicherungsscheine von Lebensversicherungen und Bausparverträgen
7. Bei Selbständigen, die Steuererklärungen sowie Steuerbescheide,
ggf. Gewinn- und
Verlustrechnungen
der letzten drei Jahre. |
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