|
Was ist Mediation? |
|
|
Die Idee der Mediation ist in den letzten zehn Jahren
immer mehr gewachsen. Die Medianten sind es, die eigenverantwortlich
im Prozess der Mediation mit Hilfe des Mediators selbst Lösungen
für bestehende Problempunkte im Laufe dieses Prozesses finden
- im Gegensatz zum familiengerichtlichen Verfahren, in welchem das
Familiengericht per Urteil oder Beschluss den Parteien ein Ergebnis
liefert, bei welchem sich oftmals beide Parteien als Verlierer des
Verfahrens empfinden. |
|
|
Welche Konflikte werden angesprochen? |
|
|
Grundsätzlich können alle Formen von Konflikten,
seien es Fragen von Trennung der Ehe oder Lebenspartnerschaft, Betreuungsregelungen
für die Kinder, Erbstreitigkeiten, Mobbing und Berufsschwierigkeiten,
Nachbarstreitigkeiten, etc. mediiert werden. |
|
|
Wie lange dauert eine Mediation? |
|
|
Die einzelne Sitzung dauert in der Regel eine, oder
anderthalb Stunden. Wie viele Sitzungen notwendig sind, um zu einer
als fair empfundenen Regelung zu kommen, hängt von den Medianten
ab. Selten wird die Anzahl von fünf bis zehn Terminen überschritten.
Ausschlaggebend ist auch, wie zügig die Medianten die notwendigen
Unterlagen beibringen. |
|
|
Was kostet die Mediation? |
|
|
Üblicherweise rechnet der Mediator
nach festen Sätzen ab. Dieses belaufen sich in der Regel
200,- € je
Sitzung (á 1 - 1 1/2 Stunden) zzgl. die gesetzliche Umsatzsteuer.
Unter Umständen kann nach Absprache eine Regelung dahingehend
getroffen werden, dass statt des festen Satzes 1 - 3 % des Bruttoeinkommens
beider Eheleute das Stundenhonorar darstellen.
Sie sehen, dass die Mediation an sich nicht Kosten günstig
ist. Das Motiv für die Wahl der Mediation sollte also nicht
sein, Geld sparen zu wollen, obwohl in letzter Konsequenz und aller
Regel Paare, die den Weg der Mediation wählen, im Vergleich
zum streitig ausgetragenen Verfahren sehr viel Geld sparen können. |
|
| |
Beinhaltet die Mediation Rechtsberatung ? |
|
|
| |
Werde ich - wenn auch Fachanwältin für
Familienrecht - in meiner Funktion als Mediatorin tätig, erfolgt
in den Sitzungen keine Rechtsberatung.
Diese muss zwingend von den Medianten vor Beginn und vor Abschluss
der Mediation zusätzlich bei einem anderen Rechtsanwalt - und
zwar durch jeden der Medianten jeweils für sich - eingeholt
werden.
Der Hintergrund ist, dass der Mediator unparteiisch sein soll,
der beratende Anwalt jedoch grundsätzlich die Partei seines
Mandanten ergreift. Beginnt der Mediator mit der Rechtsberatung,
wird sich immer einer der Medianten automatisch benachteiligt fühlen.
Bei der Frage der Unterhaltsberechnung z.B. wird der Anwalt,
der die Frau vertritt, zu Ungunsten des Mannes rechnen, umgekehrt
der Anwalt des Mannes. Trotz Vorliegen der gleichen Zahlen kann
es zu Differenzen von mehreren hundert € kommen, wenn zwei
verschiedene Anwälte mit verschiedenen Motivationen sich an
die Rechnung setzen.
Sind vor der Mediation beide Parteien anwaltlich beraten worden
und wissen jeweils, was ihnen zusteht, bzw. mindestens oder höchstens
durch ein Gericht zugesprochen werden kann, ist die Wahrscheinlichkeit,
dass eine im Abschluss der Mediation protokollierte notarielle
Vereinbarung auch auf Dauer hält wesentlich größer,
als wenn erst einige Zeit nach der Mediaton Rechtsrat eingeholt
wird. |
|
| |
Wie schließt eine Mediation ab.... weiterlesen> |
|
|
|