Kanzlei Helga Schäfer Mainz - Rechtsanwältin, Mediatorin
Kanzlei Helga Schäfer - Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht
Kanzlei Schäfer Mainz - Mediation

Was ist Mediation?

Die Idee der Mediation ist in den letzten zehn Jahren immer mehr gewachsen. Die Medianten sind es, die eigenverantwortlich im Prozess der Mediation mit Hilfe des Mediators selbst Lösungen für bestehende Problempunkte im Laufe dieses Prozesses finden - im Gegensatz zum familiengerichtlichen Verfahren, in welchem das Familiengericht per Urteil oder Beschluss den Parteien ein Ergebnis liefert, bei welchem sich oftmals beide Parteien als Verlierer des Verfahrens empfinden.

Welche Konflikte werden angesprochen?

Grundsätzlich können alle Formen von Konflikten, seien es Fragen von Trennung der Ehe oder Lebenspartnerschaft, Betreuungsregelungen für die Kinder, Erbstreitigkeiten, Mobbing und Berufsschwierigkeiten, Nachbarstreitigkeiten, etc. mediiert werden.
Wie lange dauert eine Mediation?
Die einzelne Sitzung dauert in der Regel eine, oder anderthalb Stunden. Wie viele Sitzungen notwendig sind, um zu einer als fair empfundenen Regelung zu kommen, hängt von den Medianten ab. Selten wird die Anzahl von fünf bis zehn Terminen überschritten. Ausschlaggebend ist auch, wie zügig die Medianten die notwendigen Unterlagen beibringen.
Was kostet die Mediation?

Üblicherweise rechnet der Mediator nach festen Sätzen ab. Dieses belaufen sich in der Regel 200,- € je Sitzung (á 1 - 1 1/2 Stunden) zzgl. die gesetzliche Umsatzsteuer.

Unter Umständen kann nach Absprache eine Regelung dahingehend getroffen werden, dass statt des festen Satzes 1 - 3 % des Bruttoeinkommens beider Eheleute das Stundenhonorar darstellen.

Sie sehen, dass die Mediation an sich nicht Kosten günstig ist. Das Motiv für die Wahl der Mediation sollte also nicht sein, Geld sparen zu wollen, obwohl in letzter Konsequenz und aller Regel Paare, die den Weg der Mediation wählen, im Vergleich zum streitig ausgetragenen Verfahren sehr viel Geld sparen können.

 
  Beinhaltet die Mediation Rechtsberatung ?
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Werde ich - wenn auch Fachanwältin für Familienrecht - in meiner Funktion als Mediatorin tätig, erfolgt in den Sitzungen keine Rechtsberatung. Diese muss zwingend von den Medianten vor Beginn und vor Abschluss der Mediation zusätzlich bei einem anderen Rechtsanwalt - und zwar durch jeden der Medianten jeweils für sich - eingeholt werden.

Der Hintergrund ist, dass der Mediator unparteiisch sein soll, der beratende Anwalt jedoch grundsätzlich die Partei seines Mandanten ergreift. Beginnt der Mediator mit der Rechtsberatung, wird sich immer einer der Medianten automatisch benachteiligt fühlen.

Bei der Frage der Unterhaltsberechnung z.B. wird der Anwalt, der die Frau vertritt, zu Ungunsten des Mannes rechnen, umgekehrt der Anwalt des Mannes. Trotz Vorliegen der gleichen Zahlen kann es zu Differenzen von mehreren hundert € kommen, wenn zwei verschiedene Anwälte mit verschiedenen Motivationen sich an die Rechnung setzen.

Sind vor der Mediation beide Parteien anwaltlich beraten worden und wissen jeweils, was ihnen zusteht, bzw. mindestens oder höchstens durch ein Gericht zugesprochen werden kann, ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine im Abschluss der Mediation protokollierte notarielle Vereinbarung auch auf Dauer hält wesentlich größer, als wenn erst einige Zeit nach der Mediaton Rechtsrat eingeholt wird.

 
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