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Wir beraten Sie im Schwerpunkt Familienrecht
in allen Fragen der Folgen von Trennung und Scheidung, Güterrecht
(Zugewinnausgleich),
Vermögensauseinandersetzung in anderen Fällen, unbenannte
Zuwendungen, Auseinandersetzung von Grundstückseigentum und Wohnungseigentum
im Zuge von Trennung und Ehescheidung, in allen Fragen bezüglich
des Sorgerechtes gemeinsamer, aber auch nicht - ehelicher Kinder, des
Umgangsrechtes, in Fragen der Vaterschaft, des Versorgungsausgleiches,
in Fragen bezüglich des Unterhaltes bezüglich der nicht verheirateten
Mutter oder Vaters, Unterhaltsansprüchen bei Trennung und Scheidung
( Trennungsunterhalt / Ehegattenunterhalt ), auch bezüglich minderjähriger
und volljähriger Kinder sowie hinsichtlich Fragen bezüglich
Unterhaltes gegenüber den Eltern. Wir beraten über Rechtsanwaltsgebühren
und Gerichtskosten im Fall der Scheidung. Wir helfen Ihnen zu entscheiden,
ob ein Ehevertrag geschlossen werden sollte und falls ja, in welcher
Form.
Wir prüfen Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen auf
ihre Wirksamkeit. |
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